Führerscheingutachten

Das Sehvermögen spielt eine zentrale Rolle für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr. Als erfahrene Praxis für Augenheilkunde führen wir qualifizierte augenärztliche Untersuchungen für Führerscheingutachten durch – kompetent, zügig und zuverlässig.


Wann wird ein augenärztliches Gutachten benötigt?

Ein Führerscheingutachten ist erforderlich:

  • Bei der Ersterteilung bestimmter Führerscheinklassen (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E)
  • Bei der Verlängerung von Berufsfahrerlizenzen
  • Ab dem 50. Lebensjahr für Berufskraftfahrer
  • Bei bestehenden Augenerkrankungen
  • Nach Aufforderung durch die Führerscheinstelle
  • Bei Zweifeln an der Fahrtauglichkeit

 

Die Untersuchung:

Im Rahmen des Gutachtens prüfen wir:

  • Sehschärfe (Visus) in der Nähe und Ferne
  • Gesichtsfeld und räumliches Sehen
  • Dämmerungs- und Kontrastsehen
  • Farbsehen
  • Beweglichkeit der Augen
  • Allgemeiner Gesundheitszustand der Augen