Hier können Bestandspatienten Wiederholungsrezepte anfragen.
Bitte geben Sie die genaue Bezeichnung, die Wirkstärke und die Packungsgröße an. Bitte beachten Sie, dass wir zu Quartalsanfang Ihre Versichertenkarte benötigen.
Drei Möglichkeiten zur Rezepteinlösung eines E-Rezeptes unter gesetzlicher Versicherung:
Die Rezepte können Sie am nächsten Werktag direkt in Ihrer Apotheke einlösen, oder den QR-Code am nächsten Werktag bei uns inder Praxis abholen.
Rezeptbestellungen können nur bearbeitet werden, wenn uns für das aktuelle Quartal Ihre Versichertenkarte vorliegt.
Hilfsmittelrezepte stehen noch nicht als E-Rezept zur Verfügung. Der Versand von Rezepten wird in Zukunft nur noch in Ausnahmefällen möglich sein. Weitere Informationen finden Sie hier.
Private Krankenversicherung/ BG-Rezepte
Für Privatrezepte und Rezepte der Berufsgenossenschaft ist derzeit kein E-Rezept verfügbar. Abholung bei uns in der Praxis ist weiterhin möglich.
Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzhinweise. Über eine vollständige Angabe Ihrer Daten inkl. Vorname und Nachname würden wir uns sehr freuen, insbesondere um Sie höflich und mit Namen ansprechen zu können.